26. Oktober 2020
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
iStock/Caiaimage/Sam Edwards
Wofür sind die Kassenärztlichen Vereinigungen genau zuständig?
Den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gehören alle praktizierenden Ärzt:innen an, die in einem bestimmten Bezirk zur ambulanten Behandlung von gesetzlich versicherten Patient:innen zugelassen sind. Die KVen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und als Selbstverwaltung (mit der Vertreterversammlung als oberstem Organ) organisiert. In Deutschland gibt es insgesamt 17 Kassenärztliche Vereinigungen auf Landesebene (z. B. die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg) und eine Kassenärztliche Vereinigung auf Bundesebene (KBV).
Aufgabe der KVen ist es, die ambulante Versorgung der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bevölkerung zu gewährleisten. Außerdem sind sie für die Abrechnung ambulanter medizinischer Leistungen zuständig (Ausnahme sind Privatpatient:innen). Dafür schließen sie mit den Krankenkassen Kollektivverträge und Strukturverträge ab und verteilen die Gesamtvergütung mithilfe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) und des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) auf die Ärzt:innen des jeweiligen Abrechnungsbezirks.
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