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19. Oktober 2020
Vertragsarzt
Tom Weller
Was ist der Unterschied zwischen Ärzt:innen und Vertragsärzt:innen?
Vertragsärzt:innen sind Ärzt:innen, die von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Zulassung erhalten haben, gesetzlich versicherte Patient:innen behandeln zu dürfen und ihre Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen. Um als Vertragsärzt:in zugelassen zu werden, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z. B. muss man Fachärzt:in (z. B. für Allgemeinmedizin) und in ein Arztregister eingetragen sein.
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