10. Juli 2026
GKV-Spargesetz: Beschlossen. Falsch. Rückschritt.
Jan Winkler
Mit 319 zu 286 Stimmen hat der Bundestag heute das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Fixkostendegression und Grundlohnratenbindung bleiben im Gesetz – trotz massiven Widerstands aus den Praxen und von den Patientinnen und Patienten. Was das konkret für die HZV bedeutet und warum sie trotzdem das stärkste Versorgungssystem bleibt – hier das vollständige Rundschreiben unserer Vorstandsvorsitzenden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in dritter Lesung beschlossen. Wir müssen es klar aussprechen: Die Koppelung der Honorarentwicklung an die Grundlohnrate und die Fixkostendegression sind im Gesetz geblieben. Unsere Forderung, diese Regelungen zu streichen, konnten wir trotz aller gemeinsamen Bemühungen nicht durchsetzen. Das Ergebnis: 319 Ja-Stimmen, 286 Nein-Stimmen, vier Enthaltungen. Eine knappe Mehrheit – und eine falsche Entscheidung.
Was wir getan haben – und was Sie getan haben
In den vergangenen Wochen hat sich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg auf allen politischen Ebenen mit Nachdruck für die Streichung dieser Regelungen eingesetzt. Wir haben das Gespräch mit Bundestagsabgeordneten gesucht, unsere Positionen klar benannt, Argumente geliefert – und nicht locker gelassen. Wir haben die Debatte in die Öffentlichkeit getragen und unmissverständlich gemacht, was auf dem Spiel steht.
Und Sie haben mitgemacht. Viele Praxen haben in den letzten Wochen Wartezimmer gesperrt, ihre Patientinnen und Patienten auf das Thema aufmerksam gemacht und sie dazu motiviert, selbst aktiv zu werden und Abgeordnete direkt anzuschreiben. Das ist gelebte Demokratie. Das ist Haltung. Und das verdient unseren aufrichtigen und herzlichen Dank.
Es hat heute nicht gereicht, um diese Entscheidung zu verhindern. Aber es war richtig. Und es bleibt nicht ohne Wirkung.
Was heute beschlossen wurde
Das Gesetz enthält zwei zentrale Eingriffe in die HZV:
Fixkostendegression: Leistungen für neu eingeschriebene HZV-Patientinnen und -Patienten werden künftig mit einem Abschlag vergütet – gemessen am Vorjahresquartal. Wer mehr Menschen koordiniert betreut, bekommt weniger Geld pro Fall. Gute Versorgung wird bestraft. Wie hoch die Abschläge konkret ausfallen, ist dabei noch völlig offen: Die genauen Sätze sollen erst bis zum 31. März 2027 zwischen den Vertragspartnern verhandelt werden. Das Gesetz schafft Unsicherheit, ohne Klarheit zu geben – eine Situation, die für die Wirtschaftlichkeitsplanung der Praxen kaum zumutbar ist.
Grundlohnratenbindung: Vergütungsanpassungen werden an die jährliche Einnahmenentwicklung der GKV gekoppelt – mit einem zusätzlichen Abzug von einem Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029. Da die tatsächlichen Praxiskosten – Personal, Energie, Material – strukturell stärker steigen, bedeutet das eine reale Ertragsminderung. Jahr für Jahr.
Wichtig: Diese Einschränkungen treffen nicht nur die HZV. Auch in der Regelversorgung werden Orientierungswert und Punktwert gedeckelt. HZV und Regelversorgung stehen damit vor denselben strukturellen Fesseln. Besonders bitter ist dabei: Während die hausärztliche Versorgung an mehreren Stellen gleichzeitig zusammengekürzt wird, sollen Hausärztinnen und Hausärzte in der Notfallversorgung, der Patientensteuerung und der Primärversorgung immer mehr Verantwortung übernehmen. Mehr Aufgaben, weniger Mittel – das ist niemandem zu erklären.
Und dennoch gilt: Die Hausarztzentrierte Versorgung bleibt das überlegene System – mit nachweislich besserer Patientensteuerung, weniger unnötigen Krankenhauseinweisungen und einer tragfähigeren Primärversorgung, als sie die fragmentierte Regelversorgung je leisten kann.
Die HZV bleibt das stärkste Versorgungssystem – kein Gesetz ändert das
Über 11 Millionen Versicherte bundesweit, 3,3 Millionen allein in Baden-Württemberg. 169 Euro Einsparung pro Versichertem und Jahr gegenüber dem KV-System. Die Zahlen sprechen für sich: Die HZV ist das wirtschaftlichste und qualitativ stärkste Primärversorgungssystem in Deutschland. Daran ändert dieses Gesetz nichts.
Für Ihre Praxis gilt daher: Schreiben Sie weiter in die HZV ein – konsequent und ohne Verzögerung. Jede Einschreibung sichert Ihr Honorar. Und sie ist zugleich ein politisches Argument: Die HZV lebt, sie ist gefragt, und die Politik wäre gut beraten, sie zu stärken statt zu schwächen.
Genau dafür setzen wir uns weiterhin mit Nachdruck ein.
Herzliche Grüße
Dr. Susanne Bublitz, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth
Vorstandsvorsitzende Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg